AGB
BEDINGUNGEN FÜR UNSERE KATALOGREISEN GILT IN DER
REGEL:
– Arrangementpreis sind Preise pro Person im Doppelzimmer
– Preisangaben/Extras sind pro Person
– Mindestteilnehmerzahl von 18 bzw. 20 zahlenden Gästen
– Wir gewähren 1 Freiplatz für den 21. Teilnehmer im Einzelzimmer (Ü/F)
– Bei Einführung von zusätzlichen Bettensteuern, Citytaxen,
Beherbergungssteuern,
Kulturförderabgaben in weiteren Städten oder im
Falle einer Erhöhung schon bestehender
Steuern, behalten wir uns eine
Preisanpassung vor
– Spielplan- und Besetzungsänderung bei Veranstaltungen sowie zwingende
Änderung des
Reiseplans, die aufgrund eines veränderten
Leistungsangebots Dritter entstehen bleiben in allen
Fällen vorbehalten
– Irrtümer vorbehalten
ES GELTEN FOLGENDE REISEBEDINGUNGEN FÜR
WIEDERVERKÄUFER:
Diese Geschäftsbedingungen von Kultur+Reisen Schemenz
GmbH gelten nur für Verträge mit Wiederverkäufern. Das Reisevertragsgesetz
findet auf diese Verträge keine Anwendung.
1. Der Abschluss des Vertrages
1.1. Der Vertrag zwischen Kultur+Reisen und dem Auftraggeber soll mit
unseren Formularen schriftlich (Textform ausreichend), einschließlich
sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen abgeschlossen werden.
1.2. Weicht unsere Vertragsbestätigung vom Auftrag des Auftraggebers ab,
so liegt mit der Bestätigung ein neues Vertragsantrag vor, an den wir 10
Tage gebunden sind.
1.3. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm
eingeschalteten Personen bevollmächtigt sind, den Vertrag abzuschließen,
Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie
schriftlich bestätigt haben.
1.5. KSR ist nicht Reiseveranstalter im Sinne
§ 651a BGB
2. Zahlung
2.1. Nach Abschluss des Vertrages ist für Gruppen ab
10 Personen keine Anzahlung zu zahlen. Bitte achten Sie auf
Sonderregelungen bei einigen Destinationen und Terminen.
2.2. Der
Rechnungsbetrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
Bei kurzfristigem Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen vor
Reisebeginn gilt das angegebene Zahlungsziel.
2.3. Wurden Anzahlungen oder
der vereinbarte Gesamtgruppenpreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor
Antritt der Reise gezahlt, können wir die Leistung verweigern und nach
Mahnung sowie Setzen einer angemessenen Frist, zurücktreten oder
Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
3. Leistungen
3.1. Die
vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung
im Angebot sowie unsere hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Vertragsbestätigung.
3.2. Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern
1.1. und 3.3. enthaltenen Regelungen.
3.3. Die von Kultur+Reisen in der
Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung
des Auftraggebers bzw. seiner Gruppe bezieht sich auf die landestypische
Klassifizierung.
4. Preise/Preisänderungen
4.1. Kultur+Reisen ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem
Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, den
vereinbarten Gesamtgruppenpreis unter Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers zu erhöhen. Das gilt auch z.B. bei Änderungen der
Beförderungskosten, sowie der für die Reise geltenden Wechselkurse.
4.2. Kultur+Reisen ist berechtigt Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn der
vereinbarte Preis von der Zahl der Teilnehmer, der Art der tatsächlich in
Anspruch genommenen Leistungen oder vom Zeitpunkt der Konkretisierung und
Festlegung von Programmen, abhängig ist und sich diese Konditionen
aufgrund von aktuellen Bedingungen (z.B. Pandemien) nachträglich ändern.
4.3. Kultur+Reisen ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise zu
erhöhen, soweit sich folgende Punkte unmittelbar auswirken: * höhere
Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, * höhere Steuern und
sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie z.B.
Touristenabgaben
4.4. Sollte eine Änderung des derzeitigen Inlands-MwSt.-Satzes nach
Vertragsschluss erfolgen, berechtigt uns dies zur Berechnung der
geänderten MwSt.
4.5. Bei Erhöhung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises nach
Vertragsschluss um mehr als 5% kann der Auftraggeber unentgeltlich vom
Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein
Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns
gegenüber geltend zu machen. Schriftform (Textform) wird dem Auftraggeber
zur Beweissicherung empfohlen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen von
vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss-notwendig
werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtkomposition der
Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5.2. Kultur+Reisen wird den Auftraggeber über Änderungen einer
wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis informieren. Bei
erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der
Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder die Durchführung
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Auftraggeber aus unserem
Angebot anzubieten. Der Auftraggeber hat diese Rechte nach Zugang unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung unverzüglich gegenüber uns
geltend zu machen.
5.3. Wir behalten uns vor, die Abwicklung der Reise
unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und nach
vorheriger Information einem Kooperations-Partner zu übertragen.
6. Rücktritt des Auftraggebers
6.1. Sofern keine abweichenden Stornierungsfristen vereinbart sind, ist
der Auftraggeber bei Rücktritt verpflichtet, pauschaliert folgende
Entschädigung bzw. die Stornierungsgebühren an KSR zu zahlen:
6.1.1. Rücktritt bis zum vereinbarten kostenlosen Stornierungstermin:
Kostenfrei.
6.1.2. Rücktritt zwischen dem vereinbarten kostenlosen Stornierungstermin
und dem 31.Tag vor Reisebeginn pauschal 10%
6.1.3. Rücktritt zwischen dem 31. und einschließlich dem 22. Tag vor
Reisebeginn pauschaliert 25%.
6.1.4. Rücktritt zwischen dem 21. und einschließlich dem 15. Tag vor
Reisebeginn pauschaliert 50%.
6.1.5. Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60 %. 6.1.6.
Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 75%.
6.1.7. Rücktritt ab dem 3. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 90%.
6.1.8. Sofern der Auftraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen
Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber
festgesetzt. Es gelten dann die unter 6.1.1. - 6.1.6. anzutreffenden
Pauschalsätze. Grundsätzlich sind die Angaben zu Stornierungsgebühren und
Fristen in der entsprechenden Auftragsbestätigung maßgebend.
6.1.9. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen oder andere
besondere und nicht stornierbare Leistungen, werden bei Stornierung die
Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern Kultur+Reisen nicht in
der Lage ist, die Eintrittskarten/bes. Leistungen dem jeweiligen
Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten.
6.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der schriftliche
Zugang der Erklärungen (Rücktritt etc.) für die Einhaltung der Fristen bei
Kultur+Reisen zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag) maßgeblich.
7. Reiseabbruch - nicht in
Anspruch genommene Reiseleistungen
7.1. Wird die Reise infolge eines
Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers bzw. seiner
Gruppenmitglieder liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen
erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich Kultur+Reisen
bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Auf-wendungen
zu erreichen.
7.2. Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8. Rücktritt und Kündigung durch Kultur+Reisen
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
8.1.1. Wir können den Vertrag fristloskündigen, wenn der Auftraggeber oder
Mitglieder seiner Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass
eine weitere Durchführung der Reise für uns oder andere Personen nicht
mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber oder
Mitglieder seiner Gruppe nicht an sachlich begründete Hinweise halten und
sich dadurch eine erhebliche Störung der Reise oder anderer Personen
ergibt.
8.1.2. Kultur+Reisen hat im Fall von 8.1.1. Anspruch auf den
vereinbarten Gesamtgruppenpreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen
und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)
ergeben oder von Leistungsträgern Rückerstattungen erfolgen. 8.1.3.
Schadenersatzansprüche bleiben hiervon im Übrigen unberührt.
8.2 Bis zwei
Wochen vor Reiseantritt:
8.2.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in den
Vertragsunterlagen ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen, so können wir bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn der Auftraggeber die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht.
8.2.2. Kultur+Reisen ist in diesem Fall zur unverzüglichen
Information des Auftraggebers verpflichtet.
8.2.3. Der Rücktritt ist dem
Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
8.2.4. Der von dem Auftraggeber
gezahlte Betrag ist ihm unverzüglich von uns zurückzuerstatten.
9.
Kündigung infolge höherer Gewalt
9.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch
bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt wie Krieg, Unruhen
innerhalb des Landes, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der
Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle vor oder nach Reisebeginn
berechtigen beide Teile zur Kündigung.
9.2. Nach Kündigung kann Kultur+Reisen für erbrachte
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung in Anrechnung
des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen.
9.3. Kultur+Reisen ist
nach Kündigung zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die
Beförderung mit umfasst.
9.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit
umfasst sind, tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, die übrigen
Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
9.5.
Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge
von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen(höhere Gewalt -
vgl. 11.1.) und entstehen Kultur+Reisen Kosten, die trotz nachweisbarer
Versuche seitens Kultur+Reisen z.B. bei Leistungsträgern nicht vermieden
werden können, so tragen die Vertragsparteien diese Kosten je zur Hälfte.
10. Gewährleistung und Abhilfe
10.1. Sind die Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Kultur+Reisen
kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels oder einer
gleichwertigen Ersatzleistung.
10.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des vereinbarten
Gesamtgruppenpreises verlangen, wenn er den Mangel bei uns oder unserem
Bevollmächtigten vor Ort, wenn vorhanden, anzeigt, soweit nicht erhebliche
Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen.
Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm
keine Ansprüche auf Herabsetzung des Preises zu.
10.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet Kultur+Reisen nicht innerhalb
der vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der
Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die
Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers die
sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
10.4. Wird die Reise
durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine
angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so
kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist
entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers
gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Auftraggeber die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem und Kultur+Reisen erkennbaren Grund
nicht zumutbar ist.
10.5. Bei berechtigter Kündigung können Kultur+Reisen
für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende
Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind
der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtgruppenpreis und
der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Das gilt
nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den
Auftraggeber kein Interesse haben. Kultur+Reisen hat die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind.
Ist die Rückbeförderung vom Vertrag mit umfasst, so hat Kultur+Reisen auch
für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
10.6.
Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. Die vertragliche Haftung von Kultur+Reisen für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Gesamtgruppenpreis beschränkt,
11.1.1. Soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder 11.1.2. wenn Kultur+Reisen für einen
dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Für alle gegen uns
gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtgruppenpreises beschränkt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.
12.
Haftungsbeschränkungen bei Fremdleistungen
12.1. Kultur+Reisen haftet
nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen
auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung
bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der
Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
12.2. Wird im Rahmen einer
Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht
und dem Auftraggeber bzw. den Mitgliedern seiner Gruppe hierfür ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit
Fremdleistungen, sofern wir hierauf in der Reiseausschreibung und/oder in
der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlung dieser Leistungen
hingewiesen haben. Kultur+Reisen haftet hier nicht für die
Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Haftung für
die Vermittlung der Leistung bleibt unberührt.
13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem
Corona-Virus)
13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen
durch Kultur+Reisen und die jeweiligen örtlichen Leistungserbringer stets
unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt
geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden die vorgegebenen
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der örtlichen Leistungserbringer
bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und deren
Einhaltung vor Ort zu beaufsichtigen. Im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen innerhalb der Reisegruppe sind unverzüglich die
örtlichen Leistungsträger und zuständigen Behörden durch den Auftraggeber
zu informieren und entsprechend den notwendigen Vorgaben zu agieren.
14. Ausschluss von
Ansprüchen und Verjährung
14.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag
zwischen Kultur+Reisen und dem Auftraggeber, wie z.B. wegen
nichtvertragsgemäßer oder mangelhafter Vertrags- bzw. Reiseleistung, hat
der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber Kultur+Reisen geltend zu machen. Nach
Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der
Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten
konnte.
14.2. Ansprüche des Auftraggebers nach Ziffer 14.1. verjähren
grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende,
jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr
nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch den Auftraggeber beginnt.
Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 14.1. betroffenen Ansprüche
in zwei Jahren.
14.3. Im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von
drei Jahren, ausgenommen bei Körperverletzungen.
15. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16. Gerichtstand Ist der Vertragspartner Vollkaufmann/Vollkauffrau,
juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlicher
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
KULTUR+REISEN Schemenz GmbH
Gabriel-Max-Straße 1
10245 Berlin
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Fax +49 (0)30-293 79820
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