AGB

AGB

BEDINGUNGEN FÜR UNSERE KATALOGREISEN GILT IN DER REGEL:

– Arrangementpreis sind Preise pro Person im Doppelzimmer
– Preisangaben/Extras sind pro Person
– Mindestteilnehmerzahl von 18 bzw. 20 zahlenden Gästen
– Wir gewähren 1 Freiplatz für den 21. Teilnehmer im Einzelzimmer (Ü/F)
– Bei Einführung von zusätzlichen Bettensteuern, Citytaxen, Beherbergungssteuern,
   Kulturförderabgaben in weiteren Städten oder im Falle einer Erhöhung schon bestehender
   Steuern, behalten wir uns eine Preisanpassung vor
– Spielplan- und Besetzungsänderung bei Veranstaltungen sowie zwingende Änderung des
   Reiseplans, die aufgrund eines veränderten Leistungsangebots Dritter entstehen bleiben in allen
   Fällen vorbehalten
– Irrtümer vorbehalten

ES GELTEN FOLGENDE REISEBEDINGUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER:
 
Diese Geschäftsbedingungen von Kultur+Reisen Schemenz GmbH gelten nur für Verträge mit Wiederverkäufern. Das Reisevertragsgesetz findet auf diese Verträge keine Anwendung.

1. Der Abschluss des Vertrages
1.1. Der Vertrag zwischen Kultur+Reisen und dem Auftraggeber soll mit unseren Formularen schriftlich (Textform ausreichend), einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen abgeschlossen werden.
1.2. Weicht unsere Vertragsbestätigung vom Auftrag des Auftraggebers ab, so liegt mit der Bestätigung ein neues Vertragsantrag vor, an den wir 10 Tage gebunden sind.
1.3. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm eingeschalteten Personen bevollmächtigt sind, den Vertrag abzuschließen, Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.5. KSR ist nicht Reiseveranstalter im Sinne § 651a BGB

2. Zahlung
2.1. Nach Abschluss des Vertrages ist für Gruppen ab 10 Personen keine Anzahlung zu zahlen. Bitte achten Sie auf Sonderregelungen bei einigen Destinationen und Terminen.
2.2. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristigem Vertragsabschluss innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn gilt das angegebene Zahlungsziel.
2.3. Wurden Anzahlungen oder der vereinbarte Gesamtgruppenpreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß vor Antritt der Reise gezahlt, können wir die Leistung verweigern und nach Mahnung sowie Setzen einer angemessenen Frist, zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen.  

3. Leistungen
3.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot sowie unsere hierauf bezugnehmenden Angaben in der Vertragsbestätigung.
3.2. Für Nebenabreden etc. gelten die in den Ziffern 1.1. und 3.3. enthaltenen Regelungen.
3.3. Die von Kultur+Reisen in der Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung des Auftraggebers bzw. seiner Gruppe bezieht sich auf die landestypische Klassifizierung.  

4. Preise/Preisänderungen
4.1. Kultur+Reisen ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt, den vereinbarten Gesamtgruppenpreis unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zu erhöhen. Das gilt auch z.B. bei Änderungen der Beförderungskosten, sowie der für die Reise geltenden Wechselkurse.
4.2. Kultur+Reisen ist berechtigt Preiserhöhungen vorzunehmen, wenn der vereinbarte Preis von der Zahl der Teilnehmer, der Art der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen oder vom Zeitpunkt der Konkretisierung und Festlegung von Programmen, abhängig ist und sich diese Konditionen aufgrund von aktuellen Bedingungen (z.B. Pandemien) nachträglich ändern.
4.3. Kultur+Reisen ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise zu erhöhen, soweit sich folgende Punkte unmittelbar auswirken: * höhere Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, * höhere Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie z.B. Touristenabgaben
4.4. Sollte eine Änderung des derzeitigen Inlands-MwSt.-Satzes nach Vertragsschluss erfolgen, berechtigt uns dies zur Berechnung der geänderten MwSt. 
4.5. Bei Erhöhung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises nach Vertragsschluss um mehr als 5% kann der Auftraggeber unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sein Rücktrittsrecht unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Schriftform (Textform) wird dem Auftraggeber zur Beweissicherung empfohlen.  

5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen von vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss-notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtkomposition der Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5.2. Kultur+Reisen wird den Auftraggeber über Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis informieren. Bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Auftraggeber vom Vertrag kostenfrei zurücktreten oder die Durchführung einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Auftraggeber aus unserem Angebot anzubieten. Der Auftraggeber hat diese Rechte nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung unverzüglich gegenüber uns geltend zu machen.
5.3. Wir behalten uns vor, die Abwicklung der Reise unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers und nach vorheriger Information einem Kooperations-Partner zu übertragen.  

6. Rücktritt des Auftraggebers
6.1. Sofern keine abweichenden Stornierungsfristen vereinbart sind, ist der Auftraggeber bei Rücktritt verpflichtet, pauschaliert folgende Entschädigung bzw. die Stornierungsgebühren an KSR zu zahlen:
6.1.1. Rücktritt bis zum vereinbarten kostenlosen Stornierungstermin: Kostenfrei.
6.1.2. Rücktritt zwischen dem vereinbarten kostenlosen Stornierungstermin und dem 31.Tag vor Reisebeginn pauschal 10% 
6.1.3. Rücktritt zwischen dem 31. und einschließlich dem 22. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 25%.
6.1.4. Rücktritt zwischen dem 21. und einschließlich dem 15. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 50%.
6.1.5. Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 60 %. 6.1.6. Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 75%.
6.1.7. Rücktritt ab dem 3. Tag vor Reisebeginn pauschaliert 90%.
6.1.8. Sofern der Auftraggeber nicht die gesamte Gruppe, sondern nur einen Teil der Gruppe storniert, wird der neue Preis mit dem Auftraggeber festgesetzt. Es gelten dann die unter 6.1.1. - 6.1.6. anzutreffenden Pauschalsätze. Grundsätzlich sind die Angaben zu Stornierungsgebühren und Fristen in der entsprechenden Auftragsbestätigung maßgebend. 
6.1.9. Bei Reisen mit Eintrittskarten für Veranstaltungen oder andere besondere und nicht stornierbare Leistungen, werden bei Stornierung die Eintrittsgelder in voller Höhe berechnet, sofern Kultur+Reisen nicht in der Lage ist, die Eintrittskarten/bes. Leistungen dem jeweiligen Veranstalter zurückzugeben oder zu verwerten.
6.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der schriftliche Zugang der Erklärungen (Rücktritt etc.) für die Einhaltung der Fristen bei Kultur+Reisen zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag-Freitag) maßgeblich.

7. Reiseabbruch - nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
7.1. Wird die Reise infolge eines Umstands abgebrochen, der in der Sphäre des Auftraggebers bzw. seiner Gruppenmitglieder liegt (z.B. Krankheit) oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich Kultur+Reisen bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Auf-wendungen zu erreichen.
7.2. Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.  

8. Rücktritt und Kündigung durch Kultur+Reisen
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
8.1.1. Wir können den Vertrag fristloskündigen, wenn der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine weitere Durchführung der Reise für uns oder andere Personen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe nicht an sachlich begründete Hinweise halten und sich dadurch eine erhebliche Störung der Reise oder anderer Personen ergibt.
8.1.2. Kultur+Reisen hat im Fall von 8.1.1. Anspruch auf den vereinbarten Gesamtgruppenpreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und/oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben oder von Leistungsträgern Rückerstattungen erfolgen. 8.1.3. Schadenersatzansprüche bleiben hiervon im Übrigen unberührt.
8.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt:
8.2.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in den Vertragsunterlagen ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht.
8.2.2. Kultur+Reisen ist in diesem Fall zur unverzüglichen Information des Auftraggebers verpflichtet.
8.2.3. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
8.2.4. Der von dem Auftraggeber gezahlte Betrag ist ihm unverzüglich von uns zurückzuerstatten.  

9. Kündigung infolge höherer Gewalt
9.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt wie Krieg, Unruhen innerhalb des Landes, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und gleichgewichtige Fälle vor oder nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
9.2. Nach Kündigung kann Kultur+Reisen für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung in Anrechnung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen.
9.3. Kultur+Reisen ist nach Kündigung zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst.
9.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
9.5. Entfällt die Geschäftsgrundlage für den Vertrag vor Reisebeginn infolge von keinem der Vertragsparteien zu vertretenden Umständen(höhere Gewalt - vgl. 11.1.) und entstehen Kultur+Reisen Kosten, die trotz nachweisbarer Versuche seitens Kultur+Reisen z.B. bei Leistungsträgern nicht vermieden werden können, so tragen die Vertragsparteien diese Kosten je zur Hälfte.  

10. Gewährleistung und Abhilfe
10.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Kultur+Reisen kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels oder einer gleichwertigen Ersatzleistung.
10.2. Der Auftraggeber kann eine Herabsetzung des vereinbarten Gesamtgruppenpreises verlangen, wenn er den Mangel bei uns oder unserem Bevollmächtigten vor Ort, wenn vorhanden, anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber uns unzumutbar machen. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Preises zu.
10.3. Ist die Reise mangelhaft und leistet Kultur+Reisen nicht innerhalb der vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.
10.4. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Auftraggebers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Auftraggeber die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und Kultur+Reisen erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
10.5. Bei berechtigter Kündigung können Kultur+Reisen für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtgruppenpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Auftraggeber kein Interesse haben. Kultur+Reisen hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Vertrag mit umfasst, so hat Kultur+Reisen auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
10.6. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.    

11. Haftungsbeschränkung
11.1. Die vertragliche Haftung von Kultur+Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Gesamtgruppenpreis beschränkt,
11.1.1. Soweit ein Schaden des Auftraggebers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 11.1.2. wenn Kultur+Reisen für einen dem Auftraggeber entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
11.2. Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtgruppenpreises beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.  

12. Haftungsbeschränkungen bei Fremdleistungen
12.1. Kultur+Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der Reisebeschreibung bezeichnet sind. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise. Unberührt bleiben Vermittlerpflichten.
12.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Auftraggeber bzw. den Mitgliedern seiner Gruppe hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir hierauf in der Reiseausschreibung und/oder in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlung dieser Leistungen hingewiesen haben. Kultur+Reisen haftet hier nicht für die Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Haftung für die Vermittlung der Leistung bleibt unberührt.

13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch Kultur+Reisen und die jeweiligen örtlichen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden die vorgegebenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der örtlichen Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und deren Einhaltung vor Ort zu beaufsichtigen. Im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen innerhalb der Reisegruppe sind unverzüglich die örtlichen Leistungsträger und zuständigen Behörden durch den Auftraggeber zu informieren und entsprechend den notwendigen Vorgaben zu agieren.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Kultur+Reisen und dem Auftraggeber, wie z.B. wegen nichtvertragsgemäßer oder mangelhafter Vertrags- bzw. Reiseleistung, hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Kultur+Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
14.2. Ansprüche des Auftraggebers nach Ziffer 14.1. verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch den Auftraggeber beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 14.1. betroffenen Ansprüche in zwei Jahren.
14.3. Im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, ausgenommen bei Körperverletzungen.   

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.  

16. Gerichtstand Ist der Vertragspartner Vollkaufmann/Vollkauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.  

KULTUR+REISEN Schemenz GmbH
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